Viele Menschen leiden an Fehlsichtigkeit und sind auf das Tragen von Kontaktlinsen oder einer Brille angewiesen. Wer darauf verzichten möchte, hat die Möglichkeit, seine Sehschwäche mittels einer lasergesteuerten Operation korrigieren zu lassen, bei der eine winzige Schicht der Hornhaut abgetragen wird. Je nachdem, ob der Patient kurz- oder weitsichtig ist, wird die Hornhaut entweder abgeflacht oder der Winkel wird korrigiert, so dass das einfallende Licht derart gebündelt wird, dass auf der Ebene der Netzhaut ein klares Bild entstehen kann.
Die häufigste Form von Augenlaseroperationen ist die sogenannte LASIK Methode, die dadurch gekennzeichnet ist, dass zunächst der Hornhautdeckel aufgeklappt wird und anschließend der Laser in Abhängigkeit vom Grad der Sehschwäche Gewebe am schmerzunempfindlichen Inneren der Hornhaut entfernt.
In der Regel wird dies ambulant durchgeführt und dauert nur wenige Minuten. Der Patient ist meistens bei vollem Bewusstsein; lediglich die Augen werden mittels Tropfen betäubt.
Die Erfolgsquote bei dieser Methode liegt nach generellen Statistiken bei 97 %.
Ob jemand für eine Laseroperation geeignet ist, kann nur von einem Augenarzt durch umfangreiche Untersuchungen festgestellt werden. Die relevantesten Kriterien sind der Grad der Fehlsichtigkeit sowie die Dicke der Hornhaut, aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle. So dürfen zum Beispiel Minderjährige oder Menschen ab 60 nicht einer Augenlaseroperation unterzogen werden, ebenso wie Patienten, deren Sehschwäche in den vorangegangenen Monaten geschwankt hat oder die unter chronischen Hornhauterkrankungen leiden.
Zu beachten ist auch, dass eine Laserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit in den meisten Fällen nicht von der Krankenkasse übernommen wird, sondern vom Patienten selbst zu tragen ist.