Finanzierung von Lasik-Operationen

Die Lasik-Operation, auch als photorefraktive Keratektomie bezeichnet, gehört neben der lamellierenden Keratoplastik und der radiären Keratotomie zu den Verfahren der refraktive Chirurgie, einem Teilgebiet der Augenheilkunde, bzw. der Ophthalmologie. Während es sich bei den anderen Behandlungsmethoden um konventionelle chirurgische Eingriffe handelt, wird bei der photorefraktive Keratektomie ein Excimer-Laser eingesetzt, der eine äußerst präzise Korrektur der Fehlsichtigkeit durch Abschleifen ermöglicht. Bei der Lasik (Laser-intrastromale-Keratektomie) ist nur ein winziger Einschnitt in das Hornhautdeckelchen notwendig. Daraufhin kann die Hornhaut darunter mittels eines oder mehrerer Laser nach Bedarf korrigiert werden.

Die Laserbehandlung, ein durchaus beliebtestes Verfahren

Mit Hilfe von Lasern ist es möglich sämtliche Formen der Fehlsichtigkeit, wie die Hyperopie (Weitsichtigkeit), die Myopie (Kurzsichtigkeit) und den Astigmatismus (Stabsichtigkeit) zu behandeln. Sowohl in die Technik und die Forschung als auch in die Ausbildung der Ärzte wird viel investiert. Patienten bevorzugen die Laserbehandlung, da sie mit einem geringeren Risiko verbunden ist und eine Lebensgestaltung ohne Brille und Kontaktlinsen verspricht.

Die Lasik-Finanzierung

Lasik-Operationen sind nicht gerade billig. Deutsche Kliniken und Augenärzte werben zwar mit „Schäppchen“ ab 750 Euro, doch zum einen bleibt es nicht dabei und zum anderen sollte in solch einem Fall die bestmögliche Behandlung gewählt werden. Realistisch sind daher eher vierstellige Beträge pro Auge. Um solche Summen aufzubringen gibt es verschiedene Finanzierungswege:

• Die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit der behandelnden Klinik. Hier gilt es zu prüfen, ob die Finanzierung über einen Kredit nicht günstiger ausfällt.

• Einen Kredit bei einer Bank aufnehmen (Infos z.B. beim kredite-infoportal.de).

• Über die private Krankenversicherung (PKV). Gemäß einem Urteil des Landgerichtes Dortmund, sind Privatversicherer zur Kostenübernahme von Laserbehandlungen verpflichtet. Hierbei ist es von Vorteil, wenn Lasertherapien bereits konkret im Leistungskatalog enthalten sind.

• Über eine Krankenzusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). An dieser Stelle sollte man darauf achten, einen Vertrag zu wählen, der Laserverfahren als Leistung explizit beinhaltet.

• Im ost- oder südeuropäischen Ausland. Viele Mediziner unserer Nachbarsländer haben sich auf Lasik-Operationen spezialisiert und bieten sie zu erschwinglichen Preisen an. Die Klinik sowie die behandelnden Ärzte sollten in dem Fall mit äußerster Sorgfalt gewählt werden. Weiter gilt zu bedenken, dass eventuelle Nachbehandlungen ebenfalls im Ausland vorzunehmen sind, wodurch die gesamte Behandlung, einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten weitaus teurer ausfällt.

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